Drei Wissenschaftlerinnen bewerben sich auf eine Hochschulprofessur (mit Schwerpunkt u.a. auf Genderforschung), obwohl die Ausschreibung darauf schließen lässt, dass sie auf einen bestimmten männlichen Bewerber zugeschnitten ist. Die drei Wissenschaftlerinnen werden zum Bewerbungsgespräch und Vortrag eingeladen. Der eigentlich öffentliche Vortrag ist für sie nirgends ersichtlich angekündigt. Beim Vortrag des männlichen Bewerbers, der bereits an dieser Hochschule arbeitet, sind viele Kolleg*innen anwesend und die Kommission, v.a. der Kommissionsvorsitzende, an dessen Institut die Stelle verankert sein würde, stellt mehrere wohlwollende Fragen. Nach dem Vortrag des männlichen Bewerbers hört nur noch die Kommission den weiteren Vorträgen zu – ein Kommissionsmitglied verlässt sogar den Raum, ohne Ersatz zu schicken. Es werden kaum bis gar keine Nachfragen gestellt. Nach den üblichen Standards für Hochschulprofessuren sind die drei Frauen eindeutig höher qualifiziert als der männliche Bewerber. Alle Frauen haben früher promoviert, mehr internationale und peer-reviewed Publikationen und Akquise von Drittmitteln vorzuweisen. Der männliche Bewerber ist im Bereich Gender fachlich kaum ausgewiesen.
Es wird der männliche Bewerber auf die Hochschulprofessur mit Schwerpunkt u.a. auf Genderforschung eingestellt.
Nachsatz: Die Gleichstellungsbeauftragte einer externen Antidiskriminierungsstelle rät den Wissenschaftlerinnen entschieden von einer Beschwerde ab, da eine solche ihre weiteren Karrierechancen im Feld zunichtemachen und sie persönlich stark belasten würde.