Der Professur von Frau X sind zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zugeordnet. Die promovierte Frau Y arbeitet auf einer dieser Stellen. Frau Y hat zwei Kinder. Sie arbeitet im Umfang von 75 %. Frau Y wollte keine Teilzeitregelung. Ein voller Beschäftigungsumfang wurde ihr nicht angeboten. Die zweite Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter hat Herr Z. Herr Z ist nicht promoviert. Er hat gerade erst sein Studium abgeschlossen. Herr Z hat keine Kinder. Herr Z hat eine 100 % Stelle.