Frau X ist zu einem Bewerbungsgespräch für eine Stelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an einer Universität eingeladen. Sie sitzt mit einer Auswahlkommission von sieben Personen um einen für die Gruppe zu kleinen Tisch. Nicht in der Runde am Tisch, sondern zwei Meter vom Tisch entfernt, schräg hinter Frau X sitzt die Gleichstellungsbeauftragte auf einem Stuhl.
Einleitend stellt ein Professor die Mitglieder der Auswahlkommission vor. Er vergisst die Gleichstellungsbeauftragte. Kurz darauf bemerkt er den Fehler. Er reicht den Namen und ihre Funktion nach. Es gibt ein kurzes, die verlegen gespannte Situation auflösendes Lachen im Raum. Die Gleichstellungsbeauftragte ist nun vorgestellt und als laughing matter eingeführt. Im Gespräch muss Frau X sich umdrehen und von der Auswahlkommission abwenden, wenn sie die Gleichstellungsbeauftragte ansehen möchte.
Bei einem Bewerbungsgespräch stellen sich immer beide Seiten, Kandidat*in und Institution, vor. Als Frau X eine Absage erhält, ist sie sehr erleichtert. Die szenisch entfaltete Machtordnung – ein Vorsitz, ein geschlossener Kreis und eine Gleichstellungsbeauftragte auf verlorenem Posten, im toten Winkel – war beschämend.