Eine promovierte Lehrkraft für besondere Aufgaben musste die Erfahrung machen, dass sie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen nicht gleichgestellt ist. Sie wurde während ihres befristeten Arbeitsvertrages schwanger und ihr Vertrag endete innerhalb ihrer Elternzeit. Bei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen werde der Vertag um die Elternzeit verlängert, bei LfbAs würde er schlichtweg auslaufen, erklärte man ihr. Da könne man leider nichts machen.